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Widerrufsrecht gilt auch für Online-Kurse
LG Bielefeld vom 5.06.2012 (15 O 49/12), nicht rechtskräftig
Auch ein Anbieter von Online-Kursen zur Vorbereitung auf einen Sportbootführerschein muss seinen Kunden ein 14tägiges Widerrufsrecht einräumen und sie darüber informieren. Mit diesem Urteil gab das Landgericht Bielefeld einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Betreiber der Internetseite www.sportbootfuehrerschein.de statt.
Der Betreiber hatte Online-Kurse mit einer Laufzeit von 24 Stunden bis zu 6 Monaten angeboten, die Nutzer aber nicht über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt. Vor Gericht berief sich der Betreiber auf eine Ausnahmeregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch: Danach gilt das Widerrufsrecht nicht für Verträge im Bereich der Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer dazu verpflichtet, seine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitpunkts zu erbringen.
Das ließen die Richter nicht gelten. Typisches Merkmal für die vom Widerrufsrecht ausgenommenen Verträge sei es, dass der Unternehmer nur eine begrenzte Zahl von Kunden gleichzeitig bedienen könne und daher die Leistungszeit im voraus genau festlegen müsse. In diesem Fall könnten kurzfristige Stornierungen dazu führen, dass die erneute Besetzung eines Teilnehmerplatzes nicht mehr möglich ist. Anders als bei einem klassischen Kursangebot sei die Teilnehmerzahl beim angebotenen Online-Kurs jedoch nicht begrenzt. Der Anbieter müsse deshalb auch keine besonderen Vorkehrungen treffen, um aufgrund der Anmeldungen zu einem bestimmten Zeitpunkt leistungsfähig zu sein.
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LG Bielefeld vom 5.06.2012
(PDF, 299,03 KB)
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