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Verbraucherpolitik unterstützt den informierten Verbraucher

Kommentar von Cornelia Prüfer-Storcks, Hamburger Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz

08.05.2012
Cornelia Prüfer-Storcks; Quelle: Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Bildquelle: Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Aktive Verbraucherpolitik darf nicht zu Lasten einer Seite gehen, sondern setzt im Kooperationsprinzip auf ausgeglichene Verbraucher- und Anbieterinteressen. Dazu tragen auch starke Verbraucherorganisationen bei, die unabhängig im politischen Prozess und im Marktgeschehen die Interessen der Verbraucher vertreten und umfassend informieren.

Als Einzelpersonen sind Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber gut organisierten Unternehmen in der schwächeren Position. Ziel moderner Verbraucherpolitik muss es sein, diese Kluft zwischen organisierter Anbietermacht und individueller Nachfrage zu überwinden.

Dies wird dadurch möglich, dass der Konsument gestärkt und bei seinen Entscheidungen, beispielsweise durch transparente Informationen, unterstützt wird. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher sind Partner im Marktgeschehen, die nicht nur ein Recht auf Schutz haben, sondern zugleich auch bewusst durch ihre Konsumentscheidung Einfluss auf soziale und ökologische Entwicklungen nehmen können.

Finanziell unabhängige Verbraucherberatung

Souveräne Verbraucherentscheidungen werden jedoch durch die Informationsasymmetrie zwischen einzelnen Konsumenten und finanzstarken, werbefreudigen Anbietern behindert. Deshalb brauchen wir eine anbieterunabhängige Verbraucherberatung, die Transparenz bei Angeboten schafft und finanziell unabhängig auf solider Basis steht. An der Finanzierung müssen Verbraucher, öffentliche Kassen und Wirtschaft ihren Anteil tragen.

Neue Wege in der Finanzierung der Verbraucherarbeit

Damit bei steigenden Kosten niemand über die Maßen belastet wird, gilt es offen zu sein für neue Wege in der Finanzierung. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich deshalb im Rahmen der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb für die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen bei irreführender und unlauterer Werbung zugunsten der Verbraucherarbeit und der Verbraucherzentralen eingesetzt.

Die Bundesregierung folgt diesem Vorschlag bislang nicht und lässt diese Gelder weiter dem Bundeshaushalt zufließen. Sie zieht sich auf die Errichtung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz zurück, von der sie eine Stärkung der Verbraucherarbeit erwartet. Stiftungen können zur Förderung allerdings nur ihre Gewinne ausschütten. Angesichts der aktuellen Finanzkrise und der niedrigen Zinssätze konnten bisher keine großen Förderungen ausgeschüttet werden.

 Tragfähige Lösung im Sinne der Verbraucher

Glaubwürdige Verbraucherschutzpolitik zeigt sich darin, dass auch seitens des Bundes ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wird. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen stellvertretend für die Länder ein Gutachten zur „Zweckgebundenen Verwendung von Unrechtserlösen und Kartellbußen zu Finanzierung der Verbraucherarbeit“ erarbeiten lassen.

Auf dieser Grundlage sollten wir auf der Verbraucherschutzministerkonferenz eine tragfähige Lösung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher finden. Klar ist: Auch zukünftig dürfen keine Gewinne aus wettbewerbswidrigem Verhalten gezogen werden. Gibt es sie dennoch, muss die Verbraucherarbeit von den nötigen Sanktionen profitieren.

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Julian Fischer
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