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Anti-Abzocke-Gesetz muss endlich kommen

Vom Bundesjustizministerium angekündigte Verschärfungen immer noch nicht umgesetzt

20.04.2012
Mann erschreckt sich bei Blick auf Rechnung; Quelle: istockphoto.com/PeskyMonkey
Bildquelle: istockphoto.com/PeskyMonkey

Das Bundesjustizministerium plant Verschärfungen in den Bereichen Datenschutz im Internet, unerlaubte Telefonwerbung, unseriöse Inkasso-Praxis und Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverstößen. „Die Ministerin will eine Reihe von Ärger-Themen angehen, die Verbrauchern das Leben schwer machen“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. „Das ist gut. Nicht gut ist, dass das lange angekündigte Gesetz auf sich warten lässt.“

Unerlaubte Telefonwerbung hat sich zu einer modernen Landplage entwickelt. Die gesetzlichen Regeln greifen bislang zu kurz. Das Problem unseriöser Inkasso-Praxis hat die Politik viel zu lange ignoriert. Unverhältnismäßige Abmahnungen durch vermeintliche Urheberrechtsverletzungen im Internet sind zu einem Massenphänomen geworden. Ein Ende mit unseriösen Praktiken ist längst überfällig.

  • Problem: unerlaubte Telefonwerbung

    Auch nach zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung werden Verbraucher weiterhin massiv durch unerwünschte Werbeanrufen belästigt. Aus den Erhebungen des Jahres 2010 geht hervor, dass sich hochgerechnet zwischen 130.000 und 150.000 Verbraucher bei den Verbraucherzentralen wegen unerlaubter Telefonwerbung beschweren. Wie viele Verbraucher tatsächlich von diesen Anrufen betroffen sind bleibt im Dunkeln. Aktuelle Umfragen bei den Verbraucherzentralen zeigen, dass das Beschwerdeaufkommen insgesamt nicht abgenommen hat.

    Nur die Maschen ändern sich stets: So waren es im Jahr 2010 zu zwei Dritteln Anrufe wegen Gewinnspielen. Heute nehmen Anrufer zunehmend falsche Identitäten an; geben sich beispielweise als Verbraucherschützer aus und wollen die Verbraucher kostenpflichtig in sogenannte Sperrlisten eintragen. Vor allem ist das Unterschieben von Verträgen über Dauerschuldverhältnisse, wie etwa bei Telefon- und Zeitschriftenverträgen ein großes Problem für Verbraucher.

  • Problem: unseriöses Inkasso

    Unseriöses Inkasso geht Hand in Hand mit Kostenfallen im Internet und unlauterer Telefonwerbung. Willkür und Phantasiegebühren treiben Inkassoforderungen in schwindelerregende Höhen. Dies hat im Dezember 2011 eine Auswertung der Verbraucherzentralen von rund 4000 Verbraucherbeschwerden belegt. Lediglich ein Prozent der Forderungen waren eindeutig berechtigt, 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken waren begründet. Ein weiteres Ergebnis: Viele Verbraucher fühlten sich von den Inkassoschreiben bedroht und eingeschüchtert.

    Bagatellforderungen wachsen durch Phantasiegebühren, Aufschläge und Zinsen schnell zu einem Vermögen an. Ein krasser Fall aus der Schuldnerberatung: Die Hauptforderung belief sich auf 20,84 Euro, am Ende wurde die Zahlung von 1.200 Euro verlangt.

  • Problem: unverhältnismäßige Abmahnungen

    In den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden über Abmahnungen im Zuge angeblicher Uerheberrechtsverletzungen im Internet. Wer eine Software, ein Video oder ein Musikstück im Internet kostenlos herunterlädt, läuft Gefahr, sich eine Abmahnung einzuhandeln. Doch nicht immer sind diese gerechtfertigt. Betroffen sind auch Menschen, die weder Computer noch DSL-Router besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren.

    Um Verbraucher vor ungerechtfertigten Massenabmahnungen zu schützen, sieht das Urheberrechtsgesetz seit 2008 vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. Doch die Regelung greift in der Praxis nicht, da unklar bleibt, was privat und was geschäftlich ist.

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