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Vorbehalt gegen einheitliches Vertragsrecht

vzbv setzt auf den Wettbewerb der nationalen Rechtsordnungen

14.05.2012
Drei Menschen lesen sich einen Vertrag durch; Quelle: istockphoto.com / creo77
Das Vertragsrecht soll vereinheitlicht werden - der vzbv hat Bedenken
Bildquelle: istockphoto.com / creo77

Das Vertragsrecht soll vereinheitlicht werden – mit dem Argument, es fördere den grenzüberschreitenden Handel und damit den Binnenmarkt. Die Europäische Kommission hält daher eine möglichst weitreichende Harmonisierung für notwendig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Bedenken.

Seit Jahren arbeitet die Europäische Kommission an einer Vereinheitlichung des Privat- und insbesondere des Vertragsrechts, um den grenzüberschreitenden Handel und damit den Binnenmarkt voranzutreiben. So setzt sie sich in ihrer Digitalen Agenda das Ziel, vor allem den eCommerce zu fördern. Bis 2015 sollen 50 Prozent der Verbraucher europaweit online einkaufen, 20 Prozent grenzüberschreitend.

Harmonisierung soll möglichst weitreichend sein

Bei allen geplanten Maßnahmen geht die Europäische Kommission von der Notwendigkeit einer möglichst weitreichenden Harmonisierung aus, 

  •  für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), weil die Rechtszersplitterung den grenzüberschreitenden Handel aufgrund erhöhter Vertragskosten Kosten unattraktiv macht, und
  • für die Verbraucher, weil sie aufgrund der Rechtszersplitterung und der daraus folgenden Nichtlieferung durch einige Unternehmen an der Nutzung des Binnenmarktes gehindert werden.

Neuestes Projekt im Rahmen ihrer Vereinheitlichungsbestrebungen ist das Europäische Vertragsrecht, das fakultative Europäische Vertragsrechtsinstrument ("Optional Instrument").

 Grundsätzliche Bedenken des vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht sich veranlasst, immer wieder auf einige grundsätzliche Bedenken hinzuweisen. Argumente sind zusammengestellt in der Stellungnahme des vzbv im Rahmen der Konsultation zum Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ und in einem gemeinsam mit BDI, BNotK und ZDH verfassten Schreiben vom November 2010.

  • Sie betreffen zum einen das Vorgehen der Europäischen Kommission im Rahmen der Einführung eines Europäischen Vertragsrechtsinstruments, zum anderen Inhalt und Auswirkungen des Projekts. Dabei geht der vzbv entsprechend der Ankündigung von Kommissarin Reding davon aus, dass die Europäische Kommission ungeachtet der kritischen Stimmen bereits im Oktober 2011 einen Legislativvorschlag zur Einführung eines fakultativen Vertragsrechtsinstruments vorlegen wird.
  • Die Europäische Kommission hat nach wie vor keine Nachweise für den Bedarf eines fakultativen Vertragsrechtsinstruments vorgelegt. Ebenso fehlt es an einer Folgenabschätzung, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Verbraucher und kleine mittlere Unternehmen.
  • Der vzbv bemängelt die sehr verkürzte und tendenziöse Darstellung der Ergebnisse der Konsultation zum Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“.
  • Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich des Instruments bleiben weiter unklar.
  • Obwohl es sich um ein Pilotprojekt handelt, dessen Anwendungsbereich in der Zukunft weiter auf verschiedenste Bereiche des Vertragsrechts ausgedehnt werden soll, orientieren sich die Regelungen überwiegend an bereits bestehenden Rechtsmodellen, insbesondere was die Informationspflichten betrifft. Der vzbv bedauert es außerordentlich, dass die Chance, auf Erkenntnisse aus der Verbraucherverhaltensforschung zu reagieren, nicht genutzt wurde.
  • Aus Sicht des vzbv besteht das Risiko eines „Dammbruchs“: Es ist recht offensichtlich, dass das Projekt weiter ausgedehnt (Dienstleistungen, Immobilienverträge) und bis zu einem europäischen Zivilgesetzbuch ausgebaut werden soll. Andere Vorhaben könnten so ebenfalls in Form eines fakultativen Instruments geregelt werden, was zu einem Stillstand in der Fortentwicklung nationalen Rechts über eine Mindestharmonisierung auf EU-Ebene führen würde.

Pressekontakt

Jutta Gurkmann
Referentin Wirtschaftsrecht
wirtschaft@vzbv.de
Jutta Gurkmann; Quelle: vzbv

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Richterhammer; Quelle: istockphoto

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