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Wohin mit den Überschüssen der Krankenkassen? vzbv schlägt vor: Geld soll in die Versorgung fließen. http://t.co/0k8Ek5B2vor 6 Tagen -
#SEPA verbraucherfreundlicher als geplant. Für Überweisungen reicht IBAN-Nummer. Lastschriften bleiben frei rückbuchbar http://t.co/GCdCTqb9vor 8 Tagen -
Unsere Gesundheitsexpertin Ilona Köster-Steinebach in der ARD zum Überschuss bei den gesetzlichen Krankenkassen http://t.co/UTVprab3vor 8 Tagen
Die Aufsicht der Finanzberatung bleibt ein Flickenteppich
Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung - zum Stand des Diskussionsentwurfs vom 01. Juni 2011
Generell begrüßt der vzbv die Anhebung der Anforderungen an den freien Finanzvertrieb durch Einführung des Erfordernisses einer Sachkundeprüfung, einer Berufshaftpflichtversicherung, einer zentralen Registrierung und durch Festlegung von Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten in Anlehnung an die Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
Der Verordnung zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung wird es nicht gelingen, den Flickenteppich der Finanzaufsicht in Deutschland aufzulösen: Zu unterschiedlich bleibt sie geregelt. Manche Berater werden durch die BaFin kontrolliert, manche durch die Gewerbeämter und manche überhaupt nicht. Welchen Schutz der Verbraucher genießt, hängt also auch in Zukunft von dem Produkt ab, für das er sich interessiert. Eine wirksame Kontrolle sieht anders aus.
Verbraucher, die Rat in Sachen Geldanlage oder Altersvorsorge in Anspruch nehmen, sollten erwarten können, dass dieselben Regeln für alle Berater gelten, welche diese Dienstleistungen anbieten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Gesetzgeber deshalb auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der die Finanzvermittlung und die Finanzberatung einheitlich reguliert.
Lesen Sie die Stellungnahme des vzbv zum Diskussionsentwurf
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie --> im Download.
Downloads
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Stellungnahme zur Verordnung Finanzanlagenvermittlung
(PDF, 87,96 KB)


