Service
Der vzbv twittert
-
@surferrechte-Expertin M. Zinke diskutiert online am 27.5., ab 9h zu #EUDataP mit A. Voss und A. Klabunde. Mitmachen http://t.co/6ARdJ0UJBmvor 14 Stunden -
Schlechte #Finanzberatung - darum geht es auch im neuen Fall der #Verbraucherschützer auf #YouTube http://t.co/YKJDaBIYCPvor 19 Stunden -
#Studie @vzbv @warentest: Kurzinformationen #VIB über #Vermögensanlagen sind mangelhaft http://t.co/NQmHSGH0Rivor 19 Stunden
Verbraucherinformationsgesetz im Fokus - Auf ein Neues
Die Novellierung des VIG
Am 10. Februar 2012 hat der Bundesrat dem neuen VIG zugestimmt und gleichzeitig die Informationspflichten bei Verstößen gegen Lebensmittelrecht novelliert. Nach fast zehn Jahren anhaltender Debatte über ein Verbraucherinformationsgesetz werden nun die offenkundigen Schwächen des bisherigen Gesetzes aus dem Jahr 2008 weitgehend ausgebessert. Gleichzeitig werden aber für Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht neue Hürden aufgebaut, die Transparenz bei Lebensmittelskandalen eher erschweren als erleichtern werden.
→ Zur Stellungnahme des vzbv zur VIG-Novelle
Anwendungsbereich des neuen VIG
Das neue VIG wird nicht nur – wie bislang – für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände (Spielzeug, Kosmetik) gelten, sondern für alle Verbraucherprodukte wie Möbel und Elektrogeräte. Die Ausdehnung des Auskunftsanspruchs ist sinnvoll und wichtig. Bedauerlich ist allerdings, dass Dienstleistungen (Finanzprodukte) weiterhin nicht einbezogen werden. Gerade hier bestehen bei Verbrauchern große Unsicherheiten und der Wunsch nach mehr Transparenz.
Verschleierung wird schwieriger
Unliebsame Informationen werden gerne als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet, um so eine Veröffentlichung zu verhindern. Dies wird künftig vielfach nicht mehr möglich sein, denn wenn es sich um Gesetzesverstöße, Gefahren, Gesundheitsrisiken oder amtliche Messwerte handelt, geht der Informationsanspruch auch bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vor. In anderen Fällen müssen die Behörden künftig das Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse abwägen. Nach Auffassung des vzbv gilt auch hier der Grundsatz ‚Vorrang für die Information‘, solange das Geheimhaltungsinteresse nicht eindeutig belegt werden kann.
Gebühren dürfen den Zugang zu Informationen nicht verhindern
Bei den Gebühren gilt weiterhin das Kostendeckungsprinzip, allerdings erst ab einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro beziehungsweise 1000 Euro, wenn es sich um Gesetzesverstöße handelt. Bis zu diesen Beträgen sind Anfragen immer kostenlos. Wichtig für Verbraucher: Sollte die Kostengrenze überschritten werden, müssen Behörden dies vorab mitteilen, damit Verbraucher die Anfrage zurücknehmen können.
Kürzere Verfahren – aber auch die Informationskultur der Behörden muss sich ändern
Das neue VIG bietet die Chance auf ein schnelleres, unbürokratischeres Verfahren, weil es keine verbindlichen Fristen für Anhörungen mehr geben wird. Der vzbv appelliert deshalb an die Behörden, von ihrem Ermessen Gebrauch zu machen und soweit wie möglich auf langwierige Anhörungen zu verzichten. Wichtig für Verbraucher: Anfragen können künftig auch per Email gestellt werden.
Unbefriedigend: Nur eingeschränkte Informationspflicht bei Lebensmittelskandalen
Parallel zum VIG wurden auch die behördlichen Informationspflichten im Lebensmittelrecht verschärft. Allerdings nur halbherzig, wie der vzbv meint: Denn die Pflicht zur namentlichen Nennung von Unternehmen und Produkten setzt bei Grenzwertüberschreitungen zwei unabhängige Laboruntersuchungen voraus. Bei Gesundheitsgefährdung oder Verbrauchertäuschung muss zusätzlich ein Bußgeld von 350 Euro zu erwarten sein. Beide Regelungen hält der vzbv für unnötig und kontraproduktiv, da sie gerade in Eilfällen eine schnelle Information der Öffentlichkeit verhindern.
Defizit des neuen VIG: Nachhaltiger Konsum wird nicht unterstützt
Bedauerlich ist, dass der Anspruch auf weiterführende, vorvertragliche Informationen zu ethischen, ökologischen und sozialen Belangen aus dem ursprünglichen Referentenentwurf entfernt wurde. Um nachhaltigen Konsum zu ermöglichen, benötigen Verbraucher Zugang zu qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Informationen über ökologische, ethische und soziale Auswirkungen der Produktion. Da solche Informationen regelmäßig nicht öffentlich verfügbar sind, sollten Unternehmen verpflichtet werden, bestimmte nicht-finanzielle Informationen (ethisch, ökologisch, sozial) auch gegenüber Behörden offenzulegen, damit diese sie über das VIG Verbrauchern zugänglich machen können. Die Möglichkeiten für solche Berichts- und Offenlegungspflichten von Unternehmen werden auf europäischer Ebene bereits konkret diskutiert und im Laufe des Jahres als Gesetzesinitiative der Kommission eingebracht.
Transparenzsysteme mit Darstellungen wie dem Smiley bzw. Kontrollbarometer (zunächst nur für die Gastronomie) als Pilot-Projekt
Ein Beispiel dafür, wie das VIG zur aktiven Verbraucherinformation genutzt werden kann, ist die bundesweite Einführung eines einheitlichen Smiley-Systems. Dieses System soll die Ergebnisse von Lebensmittel-Kontrollen, direkt und einfach zugänglich machen. Und zwar dort wo Verbraucher sie benötigen. Direkt am Ort der Kaufentscheidung. Der vzbv fordert, dass der Smiley verbindlich eingeführt wird und alle Kontrollergebnisse veröffentlicht werden.
→ Zur Stellungnahme vom 28. Februar 2011
Der entscheidende Impuls für die Novellierung des VIG geht vom jüngsten Dioxin-Skandal aus.
Der Weg zur Novelle
Welche Information benötigen die Verbraucher und wie müssen diese zur Verfügung gestellt werden? Die Beantwortung dieser Fragen ist entscheidend, um die Wirksamkeit des Verbaucherinformationsgesetztes zu steigern:
→ Zur Stellungnahme vom 5. Juli 2010
Wie können Verbraucher über das Verbraucherinformationsgesetz besser erreicht werden - wie kann ein Wandel der Informationskultur ermöglicht werden? Nach der Evaluierung des VIG hat der vzbv klare Erwartungen an die Überarbeitung des VIG formuliert:
→ Zur Stellungnahme vom 1. September 2010
Der vzbv hat im November 2010 die verbraucherpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen eingeladen, um die Weiterentwicklung des VIG zu diskutieren. Die Veranstaltung führte zu konkreten fraktionsübergreifende Erkenntnissen: Nachbesserungsbedarf sehen alle Bundestagsfraktionen. Die Mehrheit sprach sich für eine stärker aktive Auskunftspflicht der Behörden aus.
Alle Meinungen gibt es im Podcast:
→ Zum Podcast - Teil 1
→ Zum Podcast - Teil 2
Evaluierung und Praxistest des vzbv
Der Bundestag hat die Bundesregierung bei Verabschiedung des VIG gebeten, das Gesetz binnen zwei Jahren zu evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluation sind in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst.
In einem eigenen Behördentest hat der vzbv das VIG in der Praxis genau geprüft und kam Anfang 2009 zu dem Schluss: "Das Gesetz ist bei den Verbrauchern durchgefallen". In den 105 Anfragen die der vzbv gemeinsam mit den Verbrauchzentralen bei Landesbehörden und Kommunen gestellt hat, gab es nur in den seltensten Fällen konkrete und alltagstaugliche Informationen. Aus den Ergebnissen des Praxistests, hat der vzbv konkrete Forderungen in einem 10-Punkte-Programm zusammengestellt.
Downloads
-
Die Historie des Verbraucherinformationsgesetzes
(PDF, 25,53 KB)
-
VIG-Novelle Stellungnahme vom 9. März 2011
(PDF, 85,11 KB)
-
Smiley - einheitlich für alle Verbraucher / Forderungen vzbv
(PDF, 43,47 KB)
-
Stellungnahme vom 1. September 2010: VIG jetzt verbraucherfreundlich ausgestalten
(PDF, 52,64 KB)
-
Stellungnahme vom 5. Juli 2010: VIG muss Entscheidungssicherheit für Verbraucher erhöhen
(PDF, 97,63 KB)
-
VIG-Test des vzbv/ Hintergrundpapier
(PDF, 123,39 KB)
-
Zehn-Punkte-Programm VIG
(PDF, 24,32 KB)
Weitere Informationen
Schlagwörter zum Text
Links zum Thema
Unsere Verfahren in der Übersicht
-
Verfahren des vzbv zu Abofallen im Internet
(PDF, 412,19 KB)
-
Liste der Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung
(PDF, 25,64 KB)
-
Liste der Abmahnungen von Fluggesellschaften
(PDF, 161,45 KB)
-
Liste aller Verfahren der Abmahnaktion 2008 gegen Mobilfunkanbieter
(PDF, 70,32 KB)
-
Liste der AGB-Verfahren
(XLS, 294,00 KB)
-
Rechtliche Hinweise zu Unterlassungsurteilen des vzbv
(PDF, 29,38 KB)
Ratgeber zum Thema
-
Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben
2. Auflage 2012, 192 Seiten -
Meine Rechte als Nachbar
4. Auflage 2011, 240 Seiten -
Was ich als Erbe wissen muss
1. Auflage 2010, 192 Seiten -
Vorsicht: Abzocke!
2. Auflage 2010, 112 Seiten
Newsletter Urteile
Lassen Sie sich per Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht informieren.

