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JUN 03 PRESSE03.06.2013
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MAI 13 PRESSE
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@surferrechte-Expertin M. Zinke diskutiert online am 27.5., ab 9h zu #EUDataP mit A. Voss und A. Klabunde. Mitmachen http://t.co/6ARdJ0UJBmvor 11 Stunden -
Schlechte #Finanzberatung - darum geht es auch im neuen Fall der #Verbraucherschützer auf #YouTube http://t.co/YKJDaBIYCPvor 16 Stunden -
#Studie @vzbv @warentest: Kurzinformationen #VIB über #Vermögensanlagen sind mangelhaft http://t.co/NQmHSGH0Rivor 16 Stunden
Urheber- und Verbraucherschutz in Einklang bringen
Interessen der Nutzer berücksichtigen
Die zurückliegenden Novellen des Urheberrechtes sind zu Lasten der Nutzer gegangen und haben dabei eher zu Verwirrung statt zu mehr Klarheit beigetragen. Eine grundsätzliche Reformierung des Urheberrechtes ist erforderlich, um die vielseitigen Chancen der digitalen Welt zu nutzen, aber auch deren Herausforderungen zu bewältigen. Ziel muss eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Urheber, Rechteinhaber und Nutzer sein.
Das Urheberrecht und die Interessen der Urheber sind als Motor für die Kreativ-Wirtschaft und damit die kulturelle Vielfalt essentiell. Sie müssen gesichert und gefördert werden. Gleichzeitig ist es zwingend erforderlich, im Rahmen einer Neuausrichtung des Urheberrechtes auch die Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen. Hierzu gehört, die Nutzerinteressen als schutzwürdiges Ziel im Urheberrechtsgesetz zu erfassen.
Recht auf Privatkopie
Es sollte ein wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechtes sein, dass Nutzer zu privaten Zwecken eine Kopie anfertigen können, in dem ein durchsetzbares Recht auf Privatkopie rechtlich verankert wird. Nutzer müssen die Möglichkeit erhalten, legal erworbene digitale Inhalte weiter zu verkaufen. Die gegenwärtige Situation führt wegen der Ungleichbehandlung von körperlichen und unkörperlichen Werken zu unangemessenen Folgen für die Nutzer.
Nutzer sind in der digitalen Welt jedoch nicht nur Nutzer, sondern schaffen auch zunehmend eigene kreative Inhalte als sogenannte Producer. Hier müssen gesetzliche Lösungen gefunden werden, um diesen Formen der Gestaltung und diesen Kulturpraktiken einen angemessenen Raum zu geben.
Begrenzung von Abmahnkosten
Die Erfahrung zeigt, dass Urheberrechtsverletzungen im Internet auch nach der Einführung der Regelung zur Begrenzung der Abmahnkosten immer noch mit unverhältnismäßig hohen zivilrechtlichen Forderungen sanktioniert werden. Die Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro muss sich explizit auch auf Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beziehen und Personen, die die Rechtsverletzung selbst nicht begangen haben, aber als sogenannter Störer haften, ebenfalls erfassen.
Verbraucher wünschen sich eine breite Palette an legalen Angeboten mit Online-Inhalten (Musik, Filme etc.). Der Ausbau legaler Angebote sollte gefördert werden, in dem die Lizenzierungsmöglichkeiten für gewerbliche Anbieter vereinfacht werden, Dabei sollten Verbraucher die Möglichkeit haben, diese Inhalte grenzüberschreitend, zu jeder Zeit, zu fairen Preisen und transparenten Nutzungsbedingungen zu nutzen.
Downloads
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Urheberrecht Positionspapier 2011
(PDF, 79,21 KB)
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Urheberrecht Gutachten 2011
(PDF, 713,24 KB)
Weitere Informationen
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Unsere Verfahren in der Übersicht
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Verfahren des vzbv zu Abofallen im Internet
(PDF, 155,73 KB)
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Liste der Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung
(PDF, 25,64 KB)
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Liste der Abmahnungen von Fluggesellschaften
(PDF, 161,45 KB)
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Liste aller Verfahren der Abmahnaktion 2008 gegen Mobilfunkanbieter
(PDF, 70,32 KB)
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Liste der AGB-Verfahren
(XLS, 297,00 KB)
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Rechtliche Hinweise zu Unterlassungsurteilen des vzbv
(PDF, 29,38 KB)
Ratgeber zum Thema
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Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben
2. Auflage 2012, 192 Seiten -
Meine Rechte als Nachbar
4. Auflage 2011, 240 Seiten -
Was ich als Erbe wissen muss
1. Auflage 2010, 192 Seiten -
Vorsicht: Abzocke!
2. Auflage 2010, 112 Seiten
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