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Versicherungen müssen Unisex-Tarife anbieten
vzbv begrüßt Urteil und fordert eine kritische Begleitung der Tarifumstellung durch die Finanzaufsicht
01.03.2011
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und die Pflicht zur Einführung von Unisex-Tarifen bei Versicherungen. "Nur weil das Merkmal Mann und Frau einfach zu erheben ist, ist das kein Grund dafür, das jeweilige Geschlecht in statistische Sippenhaft zu nehmen", kommentiert Gerd Billen, Vorstand des vzbv das Urteil. Der vzbv fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf, die Tarifumstellung zu überwachen, um missbräuchliche Preissteigerungen zu verhindern.
Heute sind Männer etwa in der Rentenversicherung oder der privaten Kranken- und Pflegeversicherung besser gestellt, Frauen hingegen profitieren bei Lebensversicherungen oder in der KFZ-Versicherung. Mit dem heutigen Urteil werden sich die Prämien angleichen. Der vzbv befürchtet, dass die Beitragsanpassung von der Versicherungswirtschaft zu allgemeinen Prämienerhöhungen genutzt wird. "Die Aufsichtsbehörden müssen sicherstellen, dass unterm Strich die Beiträge für die identische Leistung nicht steigen werden", sagt Billen. Der vzbv fordert, dass nicht verbrauchte Sicherheitszuschläge zu 90 Prozent den Verbrauchern gut geschrieben werden.Geschlecht kein entscheidender Indikator
Mit seinem heutigen Urteil hat der EuGH die Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungssektor für ungültig erklärt. Das bedeutet, dass die Versicherungsbranche nun bis spätestens 21.Dezember 2012 einheitliche Tarife für Männer und Frauen anbieten muss. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels haben verhaltensbedingte Faktoren einen viel größeren Stellenwert auf Gesundheit und Lebenserwartungen als das Geschlecht.

