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150 Jahre #SPD. Über die #Verbraucherpolitik der Zukunft diskutieren wir mit @peersteinbrueck und Andrea #Nahles auf dem #dvt13.vor 7 Stunden -
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Nachhaltiges Wirtschaften statt Wachstumswahn? vzbv-Vorstand @Gerdbillen diskutiert heute beim@rbbinforadio http://t.co/qTBNVNUrFJvor 23 Stunden
Pressemitteilungen
Geld zurück für das P-Konto
31 von 46 Banken und Sparkassen zahlen ihren Kunden unzulässige Kontogebühren zurück, die sie anlässlich der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkontos (P-Konto) erhoben haben. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unter Kreditinstituten, die in der Vergangenheit bereits abgemahnt wurden.
BGH: Zusatzentgelt beim P-Konto unzulässig
Nach der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank kein höheres Kontoführungsentgelt verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Sparkasse Bremen.
Dispozins muss gesetzlich gedeckelt werden
„Die Zinsen von Dispositionskrediten müssen gesetzlich gedeckelt werden“, fordert Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Im Gespräch mit Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und Bankenvertretern am 2. Oktober will sich der vzbv außerdem für mehr Transparenz stark machen.
Dispozinsen deckeln
In Deutschland sind die Dispozinsen viel zu hoch. Das belegt eine Studie, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Höhe dieser Zinssätze muss endlich reguliert werden.
Pfändungsschutzkonto darf nicht extra kosten
Noch immer verlangen viele Kreditinstitute zu hohe Kontoführungsentgelte und schränken bestehende Kontofunktionen nach Auffassung des vzbv in unzulässiger Weise ein. Seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010 hat der vzbv insgesamt 44 Banken abgemahnt.
Unseriöses Inkasso ist eine bedrohliche Plage
Willkür und Phantasiegebühren treiben Inkassoforderungen in schwindelerregende Höhen. Dies belegt eine Auswertung der Verbraucherzentralen von rund 4000 Verbraucherbeschwerden. Demnach sind 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken berechtigt.
Bank darf für Kredite nicht mit einem "Ab-Zinssatz" werben
Vergeben Banken ihre Kredite je nach Bonität des Kunden zu unterschiedlichen Zinsen, dürfen sie nicht nur mit dem günstigsten Zinssatz werben. Die Internet-Werbung für einen Sofortkredit "ab 3,59 Prozent" ist unzulässig. Das hat das Landgericht Stuttgart nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die CreditPlus Bank entschieden. Außerdem darf das vom Gesetz geforderte repräsentative Beispiel für den Kredit nicht erst durch einen weiteren Klick erkennbar sein.


