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Urteile
03.07.2012
Nicht-Telefonieren darf nichts kosten
2 U 12/11, Schleswig-Holsteinisches OLG vom 03.07.2012
Wer mit seinem Handy weder telefoniert noch SMS schreibt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Schleswig-Holsteinische OLG das Urteil des Landgerichts Kiel vom 29.11.2011 gegen mobilcom-debitel.
27.03.2012
OLG Schleswig-Holstein: Gebührenklauseln im Prepaid-Vertrag sind unzulässig
2 U 2/11, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 27.03.2012
Nach dem Landgericht Kiel teilt auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Rechtsauffassung des vzbv und hat die Berufung von klarmobil zurückgewiesen.
17.03.2011
Mobilfunkanbieter darf Preise nicht einseitig ändern
LG Kiel vom 17.03.2011 (18 O 243/10) - nicht rechtskräftig
Ein Mobilfunkunternehmen darf sich in den Geschäftsbedingungen für Prepaid-Verträge nicht die Möglichkeit zu unbegrenzten Preiserhöhungen offen halten. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen klarmobil entschieden. Die Richter erklärten außerdem mehrere Gebührenklauseln des Mobilfunkanbieters für unzulässig.
Ein Mobilfunkunternehmen darf sich in den Geschäftsbedingungen für Prepaid-Verträge nicht die Möglichkeit zu unbegrenzten Preiserhöhungen offen halten. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen klarmobil entschieden. Die Richter erklärten außerdem mehrere Gebührenklauseln des Mobilfunkanbieters für unzulässig.
17.02.2011
Keine Handy-Sperre nach geringfügigem Zahlungsverzug
BGH vom 17.02.2011 (III ZR 36/10)
Ein Mobilfunkunternehmen darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen T-Mobile entschieden.
Ein Mobilfunkunternehmen darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen T-Mobile entschieden.
17.02.2011
Keine Sperrung des Handy-Anschlusses wegen 15,50 Euro
BGH vom 17.02.2011 (III ZR 35/10)
Ein Mobilfunkunternehmen darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma congstar entschieden.
Ein Mobilfunkunternehmen darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma congstar entschieden.
22.01.2010
Keine Handy-Sperre nach geringfügigem Zahlungsverzug
OLG Köln vom 22.01.2010 (6 U 133/09)
T-Mobile darf einen Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden.
T-Mobile darf einen Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden.
10.10.2008
Mobilcom: Unlautere Werbung mit Frei-SMS
LG Kiel vom 10. Oktober 2008 (14 O 50/08) - rechtskräftig -
Das Landgericht Kiel hat der Firma mobilcom untersagt, ihren Kunden eine Gratisleistung von 25 Frei-SMS anzukündigen, wenn diese nach einem Monat automatisch in eine kostenpflichtige Dienstleistung übergeht.
Das Landgericht Kiel hat der Firma mobilcom untersagt, ihren Kunden eine Gratisleistung von 25 Frei-SMS anzukündigen, wenn diese nach einem Monat automatisch in eine kostenpflichtige Dienstleistung übergeht.
28.03.2007
TELE 2 - unwirksame Klauseln in der Tarifoption TELE 2 MAXX
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.03.2007 (12 O 265/06)
Die AGB-Klauseln der TELE 2 zum Flatrate-Tarif TELE 2 MAXX, in denen das Nutzungsvolumen auf das verkehrs- und marktübliche Maß beschränkt wird, sind unwirksam. Eine solche Beschränkung des Nutzungsvolumens sei nicht mit dem Charakter einer Flatrate vereinbar. Auch könnten dem Kunden - insbesondere aus dem Zusammenspiel der Klauseln - erhebliche Nachteile entstehen.
Die AGB-Klauseln der TELE 2 zum Flatrate-Tarif TELE 2 MAXX, in denen das Nutzungsvolumen auf das verkehrs- und marktübliche Maß beschränkt wird, sind unwirksam. Eine solche Beschränkung des Nutzungsvolumens sei nicht mit dem Charakter einer Flatrate vereinbar. Auch könnten dem Kunden - insbesondere aus dem Zusammenspiel der Klauseln - erhebliche Nachteile entstehen.
23.08.2006
Vodafone - Guthabenverfall bei Prepaid-Verträgen
Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006 (12 O 458/05)
Der Mobilfunkkonzern Vodafone darf Handy-Guthaben auf Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Fristablauf deaktivieren. Nach Auffassung des Landgericht Düsseldorf sind die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters unwirksam.
Der Mobilfunkkonzern Vodafone darf Handy-Guthaben auf Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Fristablauf deaktivieren. Nach Auffassung des Landgericht Düsseldorf sind die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters unwirksam.
20.10.2005
Strittige Dialer- und Mehrwertdienste-Rechnungen unter Vorbehalt
Urteil des BGH vom 20.10.2005 (Az: III ZR 37/05)
Verbraucher können bei strittigen Dialer- und Mehrwertdienste-Rechnungen ihr Geld von so genannten Verbindungsnetzbetreibern zurückfordern, sofern sie unter Vorbehalt gezahlt haben.
Verbraucher können bei strittigen Dialer- und Mehrwertdienste-Rechnungen ihr Geld von so genannten Verbindungsnetzbetreibern zurückfordern, sofern sie unter Vorbehalt gezahlt haben.
Besser verstehen, was online passiert. Besser wissen, was Anbieter und Nutzer dürfen.
Ratgeber zum Thema
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Meine Daten gehören mir
1. Auflage 2010, 204 Seiten -
Gesucht: Neue Liebe
1. Auflage 2008, 192 Seiten


