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Doch keine Einigung beim Anti-Abzocke-Gesetz
Gesetzespaket wird trotz Ankündigung von CDU und FDP nicht im Bundeskabinett verabschiedet
Letzte Woche hatten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und ihr Koalitionspartner von der CDU Dr. Günter Krings angekündigt, dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nun endlich vom Kabinett verabschiedet werden soll. Damit schien der monatelange Streit der Koalition über eine Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen beigelegt. Die Einigung hielt jedoch nicht lange. Das Gesetzespaket wurde wegen weiteren Abstimmungsbedarfs vertagt.
Ziel des Gesetzespakets ist, teure Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen, unseriöse Geschäftspraktiken und unlautere Telefonwerbung einzudämmen. Bezüglich der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen fiel der Kompromiss der Koalitionspartner in wesentlichen Punkten hinter den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums zurück. Die unklaren Begrifflichkeiten und die Ausnahmen von der Deckelung der Anwaltsgebühren sind aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht akzeptabel.
Klare Regelung bei den Abmahngebühren
Schon lange setzt sich der vzbv dafür ein, dass die Bundesregierung die drängenden Probleme bei Telefonwerbung, Inkasso und Abmahnungen in den Griff bekommt. In welche Richtung die Verhandlungen gehen, ist unklar. Vor allem sollte die erneute Abstimmung genutzt werden, um eine klare und rechtssichere Regelung bei den Abmahngebühren zu schaffen, da die in der Einigung vorgesehene Regelung die Verbraucher benachteiligt.
Downloads
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vzbv-Positionspapier zu Abmahnungen im Urheberrecht 2012
(PDF, 50,00 KB)
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Unsere Verfahren in der Übersicht
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Verfahren des vzbv zu Abofallen im Internet
(PDF, 155,73 KB)
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Liste der Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung
(PDF, 25,64 KB)
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Liste der Abmahnungen von Fluggesellschaften
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(PDF, 70,32 KB)
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