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Stiftung fördert Projekte für mehr Verbraucherbildung
Ausschreibung läuft bis zum 18. Oktober 2012
Die zweite Ausschreibung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz in diesem Jahr legt den Schwerpunkt auf Projekte im Bereich der Verbraucherbildung. Antragsberechtigt sind Verbraucherzentralen, Mitgliedsverbände des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Bewerbungsfrist endet am 18. Oktober 2012.
Folgende Programmlinien werden gefördert:
A. Verbraucherschulen
An ausgewählten Schulen soll demonstriert werden, wie Verbraucherbildung bestmöglich umgesetzt werden kann. Von Fachunterricht, über Projekttage und außerschulischen Lernorten bis hin zu Schulentwicklungsprogrammen. In die Verbraucherschule können bestehenden Angebote (z.B. Vernetzungsstelle Schulverpflegung, Ernährungsführerschein, Energiespardetektive) zu einem Gesamtkonzept integriert werden. Bedingung für die Förderung ist eine Schule, die offizieller Projektpartner ist.
B. Lehrerfortbildungen
Lehrkräfte stehen vor vielfältigen Herausforderungen, wobei Verbraucherbildung bisher nicht Toppriorität im Schulalltag hat. Die Folge sind fehlende Kompetenzen in der Vermittlung von Verbraucherschutzthemen. Andererseits bestehen bereits Fortbildungsangeboten von Verbraucherorganisationen für Lehrkräfte. Vor diesem Hintergrund fördert die Stiftung Vorhaben, die sich darauf konzentrieren, bestehende Fortbildungsangebote zu verbessern, beispielsweise durch Schulung des eigenen Personals oder der Institutionalisierung von Kooperationen mit Bildungsinstituten / Schulbehörden. Die Entwicklung einer Gesamtkonzeption zur Nutzbarmachung von bestehenden einzelnen thematischen Lehrerfortbildungen würde ebenso unter diese Förderausschreibung fallen.
C. Studien zur Verbraucherbildung
In Befragungen, Praxisevaluationen und weiteren Untersuchungsmethoden könnten beispielsweise folgende Aspekte genauer betrachtet werden:
- Welche volkswirtschaftlichen Effekte bewirkt Verbraucherbildung?
- Welche Defizite / Bedarfe bestehen bei Lehrkräften und Schülern?
- Wie können bestehende Angebote besser nutzbar gemacht werden?
- Was können Verbraucherorganisationen im Bereich Verbraucherbildung für die Gesellschaft leisten?
Förderhöhe der zweiten Ausschreibung 2012:
- insgesamt 35.000 Euro, wobei
a) das Projektvolumen 10.000 Euro nicht übersteigen soll,
b) eine anteilige Förderung von Projekten gewünscht ist.
Fristen:
- Bewerbungsfrist 18. Oktober 2012
- Auswahl der Projekte Anfang November
- Projektstart ab Dezember 2012
- Projektende wird vom Antragsteller festgelegt
Antragsberechtigt:
- Verbraucherzentralen
- Mitgliedsverbände des vzbv
- vzbv
Bitte den Projektantrag entsprechend der Dokumentenvorlage per E-Mail bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz unter info@verbraucherstiftung.de einreichen.
Downloads
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Zweite Ausschreibung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz
(PDF, 228,72 KB)
-
Antragsformular für die Förderung durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz
(DOCX, 33,08 KB)

