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Neue Informationsrechte für Verbraucher
Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes - Schnellere Informationen ab 1. September 2012
Am 1. September tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Um die Chancen des Gesetzes richtig zu nutzen, brauchen Behörden mehr Rechte in der Marktüberwachung und eine bessere Informationskultur, fordert der vzbv. Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz stärkt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Rechte der Verbraucher: Schneller, transparenter und günstiger können Verbraucher ab September Informationen bei Behörden abfragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für die Novellierung des Gesetzes eingebracht. Verbesserungsbedarf sieht er weiterhin in der Art und Weise, wie Behörden Daten nutzen, um Verbraucher von sich aus zu informieren.
„Das neue VIG hat die Weichen für eine Informationspolitik gestellt, die Verbrauchern aktiv hilft. Jetzt müssen die Behörden nachziehen und die Möglichkeiten umsetzen“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren – zum Beispiel über zu viele Schadstoffe in einem bestimmten Spielzeug. Laut vzbv sollten Behörden verpflichtet sein, aktuelle Probleme von sich aus transparent zu machen. „Das würde das Vertrauen der Verbraucher in die Behörden stärken und allen die Arbeit erleichtern“, so Billen.
Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig. So müssten Betriebe verpflichtet werden, ihre Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung an der Eingangstüre auszuhängen und die Informationen auf ihre Webseiten zu stellen.
Keine Informationen über Finanzdienstleistungen
Das Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht seit 2008 Transparenz in den Verbraucherschutzbehörden. Es verschafft Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf Daten, die die Behörden im Rahmen ihrer Arbeit erheben. Auskunftspflichtig sind Lebensmittelüberwachungsbehörden, Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzbehörden, wenn die Lebensmittel- oder Produktsicherheit betroffen ist.
Ab September 2012 gilt das VIG nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung und Spielzeug, sondern auch für Produkte wie den Fön, Möbel oder die Waschmaschine. Dienstleistungen wie das Handwerk, Geldanlagen und Altersvorsorge bleiben ausgeschlossen. Den Rechtsanspruch auf Informationen im Bereich der Finanzdienstleitungen gibt Verbrauchern das IFG, das Informationsfreiheitsgesetz. Sie können Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfragen - aber nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen.
„Gerade in Zeiten der Finanzkrise braucht der Verbraucher Sicherheit bei Finanzdienstleistungen. Verbraucherschutz ist in diesem Bereich nicht ausreichend etabliert. Der Gesetzgeber muss die Lücke schließen und das Recht in der Finanzaufsicht reformieren. Die BaFin muss gegenüber Verbrauchern endlich die Informationen herausgeben, die sie brauchen, um sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit und Gesetzestreue der Finanzunternehmen zu machen“, sagt Billen.
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